Ländliche Entwicklung in Bayern
Die sieben Verbände für Ländliche Entwicklung sind Zusammenschlüsse der Teilnehmergemeinschaften auf der Ebene eines Regierungsbezirks. Die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten in einem Gebiet, in dem eine Flurneuordnung oder Dorferneuerung durchgeführt wird, bilden die Teilnehmergemeinschaft. Diese ist u.a. für die Durchführung aller Baumaßnahmen eigenverantwortlich zuständig. Als Selbsthilfeeinrichtung der Grundstückseigentümer unterstützen die sieben Verbände für Ländliche Entwicklung in Bayern ihre Mitglieder seit nunmehr 50 Jahren bei ihren Aufgaben
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