Verband für Ländliche Entwicklung OberfrankenVerband für Ländliche EntwicklungOberfranken
Bayerische Landschaft mit Dorf und Alpen
4 Stellenangebote

Unsere Leistungen

Im Mittelpunkt eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz stehen die Unterstützung für die Landwirtschaft und damit der ländliche Wegebau sowie die Regulierung der Wasserverhältnisse. Darüber hinaus geht es aber auch darum, ökonomische und ökologische Erfordernisse in Einklang zu bringen. Für die Teilnehmergemeinschaften betreut der Verband für Ländliche Entwicklung auch die Neuanlage von Wasserrückhaltungen und das Pflanzen von Feldgehölzen zum Aufbau eines Biotopverbundes. Einen Schwerpunkt bilden außerdem im Rahmen der Dorferneuerung Maßnahmen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

Im Zuge dieser Baumaßnahmen erledigt der Verband für Ländliche Entwicklung im Baubereich für die Teilnehmergemeinschaften

  • die bautechnische Beratung bei der Planung ländlicher Wege mit begleitenden Anlagen
  • die Beratung bei der Planung landschaftspflegerischer Anlagen
  • die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vorbereitung der Vergabe für Bauvorhaben
  • die Bauoberleitung und die örtliche Bauüberwachung bei der Durchführung der Maßnahmen
  • die Abrechnung
  • die Objektbetreuung und Überwachung der Mängelbeseitigungen
  • die Unterstützung bei der Unterhaltung der hergestellten Anlagen
  • den Abschluss von Objektplanungsverträgen mit privaten Architektur- und Ingenieurbüros
Baumaßnahme des VLE Oberfranken

Im Verwaltungs- und Kassenbereich übernehmen wir für die Teilnehmergemeinschaften

  • die Kassengeschäfte und das Rechnungswesen mit voller Verantwortung
  • die Buchführung
  • die Erhebung von Geldforderungen
  • die Abrechnung von Kostenbeteiligungen Dritter
  • das Mahn- und Vollstreckungswesen
  • die Verwaltung öffentlicher Mittel
  • die Vorfinanzierung der Maßnahmen
  • den Abschluss von Sammelversicherungsverträgen
Verwaltungs- und Kassenbereich des VLE Oberfranken

Außerdem kann der Verband bereits vor Anordnung eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz vorbereitende Planungen in Auftrag geben sowie Grundstücke erwerben oder pachten.