Vergabeinformationen

 

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Info § 30 Abs. 1 UVgO

Die Teilnehmergemeinschaften im Bereich der Verwaltung für Ländliche Entwicklung informieren gemäß § 30 Abs. 1 UVgO über Auftragsvergaben bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer 3 Monate lang auf der Vergabeplattform unter vergabe.bayern.de.

 

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Info § 20 Abs. 4 VOB/A

Die Teilnehmergemeinschaften im Bereich der Verwaltung für Ländliche Entwicklung informieren abweichend von § 20 Abs. 4 VOB/A 2019 über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A 2019 ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer auf der Vergabeplattform unter vergabe.bayern.de.

 

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Info § 20 Abs. 3 VOB/A

Die Teilnehmergemeinschaften im Bereich der Verwaltung für Ländliche Entwicklung informieren gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A 2019 über Auftragsvergaben bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von mehr als 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer sowie Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von mehr als 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer 6 Monate lang auf der Vergabeplattform unter vergabe.bayern.de.