Vergabeinformationen
Info § 30 Abs. 1 UVgO (Ex-post)
Die Teilnehmergemeinschaften im Bereich der Verwaltung für Ländliche Entwicklung informieren gemäß § 30 Abs. 1 UVgO über Auftragsvergaben bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer 3 Monate lang auf der Vergabeplattform unter vergabe.bayern.de.
Info § 20 Abs. 4 VOB/A (Ex-ante)
Die Teilnehmergemeinschaften im Bereich der Verwaltung für Ländliche Entwicklung informieren abweichend von § 20 Abs. 4 VOB/A 2019 über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A 2019 und Freihändigen Vergaben, jeweils ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer, auf der Vergabeplattform unter vergabe.bayern.de.
Info § 20 Abs. 3 VOB/A (Ex-post)
Die Teilnehmergemeinschaften im Bereich der Verwaltung für Ländliche Entwicklung informieren abweichend von § 20 Abs. 3 VOB/A 2019 über Auftragsvergaben bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben, jeweils ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer, 6 Monate lang auf der Vergabeplattform unter vergabe.bayern.de.